Die Südtiroler Volkspartei präsentiert das Ergebnis der Wahlrechtsreform als „Schutzpaket für Südtirol“. Dafür gibt es gute Gründe: Die besondere parlamentarische Vertretung des Landes bleibt erhalten, die drohende Reduzierung der Kammermandate wurde abgewendet und das Unterland wird nicht auf mehrere Wahlkreise aufgeteilt.

Ein vollständiger Erfolg ist das Ergebnis trotzdem nicht. Der bisherige Senatswahlkreis Bozen-Unterland wird aufgelöst. Bozen und Leifers bilden künftig einen eigenen, mehrheitlich italienischsprachigen Wahlkreis. Das geschlossene Unterland wird dem Wahlkreis Meran-Vinschgau zugeordnet.

Die SVP hat damit wesentliche Teile ihrer parlamentarischen Vertretung gerettet. Sie hat aber nicht verhindert, dass Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) die politische Logik eines Südtiroler Wahlkreises grundlegend verändert.

Die Vertretung wurde gesichert

Die ursprüngliche Reform hätte für Südtirol erhebliche Folgen haben können. Italienweit sollten die Mehrheitswahlkreise abgeschafft und durch ein Verhältniswahlsystem mit Mehrheitsbonus ersetzt werden. Für Südtirol bestand damit das Risiko, dass die Vertretung in der Abgeordnetenkammer von drei Mandaten auf eines sinkt.

Dieses Szenario wurde abgewendet. Für Südtirol und das Trentino bleibt eine Sonderregelung bestehen. Die Mehrheitswahlkreise werden erhalten, der gesamtstaatliche Mehrheitsbonus soll hier nicht angewendet werden.

Darüber hinaus erreichten die SVP-Senatoren Julia Unterberger und Meinhard Durnwalder Erleichterungen für Parteien sprachlicher Minderheiten beim Zugang zum Verhältniswahlkreis sowie eine Korrektur der Geschlechterregelung.

Politisch noch wichtiger könnte der geplante Notenwechsel mit Österreich werden. Während die Südtiroler Senatsvertretung bereits durch das Paket abgesichert ist, hing die Vertretung in der Abgeordnetenkammer bislang vom jeweiligen italienischen Wahlgesetz ab. Gelingt ihre bilaterale Absicherung, wäre das tatsächlich ein langfristiger autonomierechtlicher Fortschritt.

In diesem Punkt ist die Erfolgsdarstellung der SVP nachvollziehbar.

Der alte Wahlkreis ist trotzdem verloren

Nicht erreicht wurde das ursprüngliche Ziel, den Senatswahlkreis Bozen-Unterland unverändert zu erhalten. Der Streichungsantrag der SVP-Senatoren scheiterte im Senat mit 62 gegen 94 Stimmen.

Erfolgreich war erst der Plan B: Das Unterland wird nicht wie ursprünglich vorgesehen auf mehrere Wahlkreise verteilt, sondern geschlossen dem Wahlkreis Meran-Vinschgau zugeschlagen. Dieser Vorschlag erhielt 99 Stimmen bei 58 Enthaltungen.

Das verhindert die Zerstückelung des Unterlands. Es ändert aber nichts daran, dass Bozen und Leifers künftig einen eigenen Wahlkreis bilden. Genau diese Konstruktion eröffnet italienischen Mitte-rechts-Parteien deutlich bessere Chancen auf ein Senatsmandat.

Die SVP hat daher nicht den Status quo verteidigt. Sie hat innerhalb einer bereits schwierigen Abstimmungslage die weniger nachteilige Variante durchgesetzt.

Die Frühindikatoren waren vorhanden

Der erste Frühindikator lag nicht im Sommer, sondern bereits im Februar. SVP-Obmann Dieter Steger erklärte damals, für Südtirol werde sich durch die Wahlrechtsreform wenig ändern. Die Mehrheitsprämie werde in Südtirol und im Trentino nicht greifen. Die Reform wurde von ihm grundsätzlich sogar als Beitrag zu stabileren Regierungsverhältnissen in Italien begrüßt.

Diese Einschätzung war für die damals bekannte nationale Reform nicht falsch. Politisch unterschätzte sie aber, dass eine umfassende Änderung des Wahlrechts auch die Südtiroler Wahlkreisarchitektur wieder zur Verhandlungsmasse machen konnte.

Der zweite Frühindikator war die Abhängigkeit von einer römischen Regierungsmehrheit, in der Fratelli d’Italia eine zentrale Rolle spielt. Die SVP verhandelte erfolgreich über eine Sonderregelung für Südtirol. Das parlamentarische Verfahren blieb jedoch offen für zusätzliche Änderungsanträge und damit für neue politische Risiken.

Am 13. Juli wurde Urzìs Vorstoß öffentlich. Sein Ziel war ausdrücklich ein Wahlkreis, in dem italienischsprachige Wähler die Mehrheit stellen. Erst danach berief die SVP ihre Parteileitung im Dringlichkeitsweg ein. Die Abgeordneten Renate Gebhard (SVP) und Dieter Steger blieben der Abstimmung fern, Manfred Schullian (SVP) stimmte gegen den Änderungsantrag.

Der dritte Frühindikator war die parteiinterne Reaktion. Bürgermeister und Funktionäre aus Unterland und Überetsch protestierten, mögliche Parteiaustritte standen im Raum und die SVP musste zu einer Krisensitzung laden. Steger räumte später selbst ein, die Kommunikation sei möglicherweise unglücklich verlaufen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass die Frage nicht nur technisch-autonomierechtlich behandelt werden konnte. Sie berührte die regionale Identität des Unterlands und die Glaubwürdigkeit der SVP als Schutzpartei.

Eine breite Südtiroler Front entstand nicht

Nach dem öffentlichen Alarm kam keine gemeinsame institutionelle Position gegen den neuen Zuschnitt zustande.

Im Bozner Gemeinderat verhinderten SVP und Rechtsparteien im August eine vertiefte Debatte über die sogenannte Urzì-Reform. Im Südtiroler Landtag scheiterte ein Antrag für ein gemeinsames Vorgehen gegen die Änderung mit 16 zu 17 Stimmen. Die SVP verteidigte stattdessen ihren Verhandlungsweg und konzentrierte sich auf den Plan B.

Das kann sachlich mit der begrenzten Durchsetzbarkeit in Rom begründet werden. Politisch entstand dadurch aber der Eindruck, die Partei konzentriere sich vor allem auf die Absicherung der parlamentarischen Vertretung und nehme den neuen Wahlkreis Bozen-Leifers dafür in Kauf.

Dieser Eindruck bestimmt nun die Kritik von Süd-Tiroler Freiheit, Grünen, Team K und dem früheren SVP-Senator Oskar Peterlini. Er lässt sich nicht allein mit dem Hinweis auf das geschlossen erhaltene Unterland auflösen.

Was die SVP jetzt glaubwürdig sagen kann

Die SVP kann das Ergebnis als erfolgreiche Schadensbegrenzung darstellen. Sie kann darauf verweisen, dass aus einer für Südtirol riskanten Reform eine Sonderregelung, die Sicherung der Mandate und möglicherweise sogar eine internationale Absicherung der Kammervertretung entstanden sind.

Sie sollte aber nicht behaupten, den bisherigen Wahlkreis erfolgreich verteidigt zu haben. Das ist nicht gelungen.

Glaubwürdiger wäre eine doppelte Botschaft: Wir haben in Rom wesentliche Verschlechterungen verhindert – und wir haben die politische Tragweite der Wahlkreisfrage zunächst unterschätzt.

Eine solche Selbstkorrektur würde den erreichten Verhandlungserfolg nicht schmälern. Sie würde vielmehr erklären, weshalb die Partei im Februar noch Entwarnung gab, im Juli eine Krisensitzung brauchte und im September zwischen einer schlechten und einer weniger schlechten Lösung wählen musste.

Politischer Befund

Das Ergebnis der Wahlrechtsreform ist weder die von der Opposition behauptete vollständige Kapitulation noch der von der SVP dargestellte große Gesamterfolg. Die Volkspartei hat ihre wichtigste institutionelle Aufgabe erfüllt: Südtirols starke Vertretung in Rom bleibt erhalten. Sie hat zudem verhindert, dass das Unterland auf mehrere Wahlkreise verteilt wird.

Politisch schwerer wiegt, dass die SVP die Tragweite der Wahlkreisfrage zunächst unterschätzte und erst nach Urzìs Änderungsantrag in den Krisenmodus wechselte. Der Reformprozess war bekannt, die Abhängigkeit von der römischen Mehrheit war bekannt und die strategische Bedeutung der Wahlkreise war bekannt. Der konkrete Vorstoß Urzìs war dennoch eine neue Entwicklung, deren Verhinderung keineswegs allein in der Hand der SVP lag.

Die SVP hat in Rom noch einiges gerettet. Doch sie hat die politische Tragweite der Wahlkreisfrage lange unterschätzt und erst reagiert, als Urzì den Konflikt bereits eröffnet hatte. Deshalb kann sie das Ergebnis glaubwürdig als Schadensbegrenzung darstellen – aber nicht als ungeteilten Erfolg.

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