In Katsdorf ist mit „WIBA – Wohnen im besten Alter“ ein Projekt entstanden, das eine zentrale Frage alternder Gemeinden beantworten will: Wie können ältere Menschen selbstständig wohnen, ohne dabei allein zu bleiben?
Die WSG hat gemeinsam mit der Gemeinde Katsdorf 16 barrierefreie Mietwohnungen errichtet. Ein Gemeinschaftsraum mit Sonnenterrasse soll Begegnungen ermöglichen. Ein kirchlicher Sozialträger aus Oberösterreich organisiert die Begleitung, vermittelt Unterstützungsleistungen und soll gemeinschaftliche Aktivitäten planen. Alle Wohnungen sind bereits vergeben.
Zum Angebot gehört eine verpflichtende Betreuungspauschale von 50 Euro monatlich. Dafür steht eine Ansprechperson insgesamt drei Stunden pro Woche für das gesamte Haus zur Verfügung.
Eine wichtige Wohnform zwischen Wohnung und Pflegeheim
Viele ältere Menschen benötigen noch keinen Pflegeheimplatz. Die bisherige Wohnung ist aber häufig zu groß, nicht barrierefrei oder weit von Geschäften, Ärzten und öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt. Gleichzeitig steigt das Risiko sozialer Isolation.
WIBA stößt in diese Lücke. Die Wohnungen sind zwischen 49 und 64 Quadratmeter groß und barrierefrei. Das verpflichtende Grundpaket umfasst eine Ansprechperson, organisatorische Unterstützung, die Vermittlung weiterer Hilfen und die Planung gemeinschaftlicher Aktivitäten. Zusätzliche Pflegeleistungen werden gesondert verrechnet. Das Projekt ist außerdem mit einer bestehenden Einrichtung des Sozialträgers in Katsdorf verbunden. Dadurch sollen vorhandene Strukturen und Mitarbeiter bereichsübergreifend genutzt werden können.
Ein fast identisches Versprechen in Ebensee
In Ebensee wurde bereits 2019 ein Wohnprojekt mit besonderer Ausrichtung auf altersgerechtes Wohnen eröffnet. Es umfasst 24 Wohnungen. Zwölf davon wurden mit Betreuungsleistungen des kirchlichen Sozialträgers angeboten.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Sozialträgers wurde von Beginn an ein Gemeinschaftsraum eingerichtet. Der Betreiber kündigte Unterstützung vor Ort, gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen, Hilfe im Alltag sowie die Koordination weiterer Dienstleistungen an. Dafür wurden mindestens 97 Euro monatlich als verpflichtende Basispauschale verrechnet.
Nach einer Schilderung aus dem unmittelbaren Projektumfeld beschränkte sich die praktische Betreuung schließlich darauf, dass einmal pro Woche eine Person für alle Bewohner vorbeikam. Ein verbindliches Programm und regelmäßig organisierte Gemeinschaftsaktivitäten gab es demnach nicht.
Die Bewohner stellten deshalb irgendwann die entscheidende Frage: Was bekommen wir eigentlich für unsere 97 Euro im Monat? Das verpflichtende Betreuungsangebot des Sozialträgers wurde schließlich beendet.
Nicht das Wohnen ist gescheitert
Das Ebenseer Wohnprojekt funktioniert bis heute. Die Wohnungen werden genutzt, das altersgerechte Wohnangebot besteht weiter und auch der Gemeinschaftsraum ist vorhanden. Beendet wurde ausschließlich die verpflichtende, kostenpflichtige Betreuung des Sozialträgers.
Der Fall zeigt daher nicht, dass ältere Menschen kein Interesse an altersgerechtem oder gemeinschaftlichem Wohnen hätten. Er zeigt, dass eine Pflichtpauschale nur dauerhaft akzeptiert wird, wenn die Bewohner einen konkreten und regelmäßigen Gegenwert erkennen.
Katsdorf wiederholt wesentliche Elemente
| Entscheidender Punkt | Wohnprojekt Ebensee | WIBA Katsdorf |
|---|---|---|
| Ausrichtung | Altersgerechtes Wohnen | Wohnen im Alter |
| Gemeinschaftsraum | Auf Wunsch des Sozialträgers eingerichtet | Gemeinschaftsraum mit Sonnenterrasse |
| Betreuung | Kirchlicher Sozialträger | Kirchlicher Sozialträger |
| Pflichtbeitrag | Mindestens 97 Euro monatlich | 50 Euro monatlich |
| Präsenz | Einmal wöchentlich für alle Bewohner | Drei Stunden pro Woche für 16 Wohnungen |
| Gemeinschaftsaktivitäten | Angekündigt, laut Projektumfeld nicht regelmäßig umgesetzt | Angekündigt |
| Heutiger Stand | Wohnprojekt funktioniert ohne Pflichtbetreuung | Pflichtpauschale ist Teil des Modells |
Die niedrigere Pauschale in Katsdorf ist ein Unterschied. Auch die Zusammenarbeit zwischen WSG, Gemeinde und Sozialträger sowie die Anbindung an eine bestehende Einrichtung können Vorteile bringen. Am Kern ändert das wenig: Für eine verpflichtende Zahlung wird eine geringe Anwesenheitszeit garantiert, zugleich wird mit Gemeinschaft, Sicherheit und Unterstützung geworben.
Was der Betreiber erkennbar verändert hat
In Ebensee bestand das Haus aus 24 Wohnungen. Nur zwölf davon waren mit dem kostenpflichtigen Betreuungsangebot verbunden. Das Wohnen und die Betreuung blieben damit innerhalb desselben Projekts unterscheidbar. Als die Pflichtbetreuung beendet wurde, konnte das Wohnmodell unverändert weiterbestehen.
In Katsdorf gibt es diese Mischung nicht mehr. Alle 16 Wohnungen gehören zum WIBA-Modell, und für jede Wohnung wird die monatliche Grundleistung von 50 Euro verpflichtend vorgeschrieben. Die erkennbare strukturelle Veränderung besteht daher zunächst nicht in einem umfangreicheren Programm, sondern in der flächendeckenden Bindung aller Wohnungen an die Pauschale. Das sichert dem Betreuungsmodell eine einheitliche Finanzierung, beweist aber noch keine bessere Leistung.
Ist der Mietvertrag an die Pauschale gebunden?
Die Finanzierungsübersicht der WSG hält ausdrücklich fest, dass zusätzlich zum monatlichen Wohnentgelt eine Betreuungspauschale von 50 Euro vorgeschrieben wird. Auch das Land Oberösterreich bezeichnet sie als verpflichtende Grundleistung. Wer eine der 16 Wohnungen bezieht, kann die Pauschale demnach nicht freiwillig abwählen.
Aus den veröffentlichten Unterlagen geht jedoch nicht hervor, ob Wohn- und Betreuungsleistung in einem einzigen Vertrag geregelt sind oder ob zwei rechtlich gekoppelte Verträge abgeschlossen werden. Ebenso wenig ist öffentlich ersichtlich, ob die Betreuungsvereinbarung getrennt vom Mietverhältnis gekündigt werden kann. Genau diese Vertragsfrage sollte vor einer Übertragung des Modells offengelegt werden.
Drei Stunden für 16 Wohnungen
Drei Stunden pro Woche für 16 Wohnungen entsprechen rechnerisch weniger als zwölf Minuten pro Wohnung. Nicht jeder Bewohner benötigt jede Woche ein Einzelgespräch. Die Zeit soll aber auch für organisatorische Anliegen, die Vermittlung externer Dienste, die Planung gemeinsamer Aktivitäten und unerwartete Probleme ausreichen.
Vor dem Hintergrund der Ebenseer Erfahrung muss deshalb offengelegt werden, wann die Ansprechperson tatsächlich im Haus ist, welche regelmäßigen Aktivitäten stattfinden und wie die erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Auch 50 Euro sind zu viel, wenn Bewohner keinen Gegenwert erkennen.
Gemeinschaft entsteht nicht durch einen Raum
Das Ebenseer Wohnprojekt verfügte von Beginn an über einen Gemeinschaftsraum. Trotzdem wurde das angekündigte Programm nach der vorliegenden Schilderung nicht umgesetzt. Architektur schafft lediglich die Möglichkeit zur Begegnung. Sie ersetzt keine soziale Arbeit.
Ein Raum organisiert kein gemeinsames Frühstück, spricht zurückgezogene Bewohner nicht persönlich an und erkennt nicht, wenn jemand zunehmend vereinsamt. Wer Gemeinschaft als Teil eines kostenpflichtigen Angebots verspricht, muss ein sichtbares und verlässliches Programm anbieten.
Was Katsdorf anders machen muss
- Feste und veröffentlichte Anwesenheitszeiten.
- Ein regelmäßiges Gemeinschaftsprogramm.
- Aktive Ansprache statt bloßer Erreichbarkeit.
- Transparente Darstellung der finanzierten Leistungen.
- Regelmäßige Befragungen der Bewohner.
- Kontrolle durch Gemeinde und WSG.
- Konsequenzen, wenn vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Volle Wohnungen beweisen nur den Wohnbedarf
Dass alle 16 Katsdorfer Wohnungen vergeben sind, belegt den Bedarf an kleinen, barrierefreien Wohnungen. Es beweist noch nicht, dass die kostenpflichtige Betreuung funktioniert. Auch das Ebenseer Projekt funktioniert als Wohnmodell. Erst das Ende der Pflichtbetreuung zeigte, dass das Wohnen selbst nicht von dieser Pauschale abhängig war.
Der Erfolg von WIBA muss deshalb zweifach beurteilt werden: Funktioniert das altersgerechte Wohnangebot? Und erbringt die verpflichtende Betreuung einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen?
Gesamtbewertung
WIBA Katsdorf setzt bei einem realen gesellschaftlichen Bedarf an. Gemeinden brauchen barrierefreie und leistbare Wohnungen für ältere Menschen, die selbstständig leben möchten.
Die Erfahrung aus Ebensee zeigt aber, dass Wohnen im Alter und kostenpflichtige Betreuung nicht dasselbe sind. Das Wohnprojekt in Ebensee besteht weiter. Beendet wurde die verpflichtende Betreuung des Sozialträgers, weil die Bewohner nach der vorliegenden Schilderung für ihre 97 Euro keinen ausreichenden Gegenwert erkennen konnten.
In Katsdorf verlangt derselbe Betreiber nun 50 Euro monatlich und garantiert dafür drei Stunden Anwesenheit pro Woche für das gesamte Haus. Die entscheidende Frage lautet daher: Hat das der kirchliche Sozialträger aus Ebensee gelernt – oder wird ein ähnliches Leistungsversprechen lediglich zu einem niedrigeren Preis wiederholt?
Die Wohnungen können auch ohne Betreuungspauschale funktionieren. Den zusätzlichen Wert seiner verpflichtenden Leistung muss das Betreiber jeden Monat sichtbar machen.
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